Die USA stehen seit Jahren im Schatten der europäischen Datenschutzarchitektur – doch der politische Wille, dieses Defizit auf Bundesebene auszugleichen, lebt weiter. Am 30. Juli 2025 fand erstmals seit über einem Jahr wieder eine Anhörung im US-Senat statt, die sich allein dem Thema „bundesweites Datenschutzgesetz“ widmete. Und auch wenn die gesetzgeberischen Mühlen in Washington bekanntermaßen langsam mahlen: Bewegung ist drin.
Datenschutz made in USA – Ein langer, steiniger Weg
Mit dem American Privacy Rights Act lag 2024 ein umfassender Vorschlag auf dem Tisch, der allerdings in beiden Kammern stecken blieb. Auch der aktuelle Kongress hat den Entwurf nicht erneut aufgenommen. Stattdessen verlagerte sich die politische Energie auf das Reizthema Kinderschutz im Netz, was im Juni 2025 zur Ausschussverabschiedung des Children and Teens’ Online Privacy Protection Act führte.
Doch jetzt meldet sich die datenschutzpolitische Grundsatzdebatte zurück – unter dem Titel „The Virtual You“, moderiert von der republikanischen Senatorin Marsha Blackburn, Vorsitzende des Unterausschusses für Datenschutz, Technologie und Recht.
Die Frage nach dem digitalen Eigentum
Was gehört einem Nutzer im Netz – und was nicht? Für Blackburn eine „der zentralen Fragen“ im digitalen Zeitalter. Ihre demokratische Kollegin Amy Klobuchar sekundierte: Der aktuelle Flickenteppich aus 19 verschiedenen bundesstaatlichen Datenschutzgesetzen sei wirtschaftlich wie verbraucherrechtlich untragbar.
Die eingeladenen Sachverständigen stimmten zu. Sie kritisierten insbesondere:
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Uneinheitliche Verpflichtungen für Unternehmen
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Divergierende Anforderungen an Einwilligung und Datenverarbeitung
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Unsicherheiten in der Durchsetzung – sowohl privat- als auch öffentlich-rechtlich
Konsens ja – aber wo?
Interessant: Während etwa Kate Goodloe von der Business Software Alliance Gemeinsamkeiten im state law betonte (etwa Einwilligungspflichten bei sensiblen Daten oder Privacy Impact Assessments), plädierte Paul Martino vom Main Street Privacy Coalition für einen anderen Ansatz: Die föderale Regelung solle gezielt dort ansetzen, wo die Staaten voneinander abweichen, um so Klarheit zu schaffen.
Ein Beispiel: Nur wenige Staaten schreiben derzeit vor, dass Tech-Dienstleister selbst für Datensicherheit verantwortlich sind. In den meisten Fällen dürfen sie sich auf die Rolle des bloßen „Gehilfen“ zurückziehen.
Das Problem mit der Durchsetzung
Auch auf Vollzugsebene herrscht Inkonsistenz. Während Staaten wie Kalifornien oder Texas ihre Datenschutzgesetze aktiv nutzen, greifen andere auf allgemeine Verbraucherschutzregelungen zurück – mit entsprechend schwankendem Schutzniveau.
Besonders deutlich wurde Sam Levine, Senior Fellow an der UC Berkeley und früherer Leiter des US-Verbraucherschutzbüros:
„Ohne klare Vorgaben können Unternehmen praktisch alles tun – solange sie es irgendwo im Kleingedruckten offenlegen.“
Er forderte eine einheitliche, präskriptive Bundesregelung, die sowohl Behörden als auch Unternehmen und Verbrauchern einen verlässlichen Rahmen gibt. Nur so lasse sich die derzeitige „Whack-a-Mole“-Strategie der US-Behörden beenden.
Europa bleibt Vorbild – aber kein Ziel
Was auffällt: Obwohl sich viele US-Stimmen an den Mechanismen der DSGVO orientieren – etwa klare Nutzerrechte, Zweckbindung oder Verantwortlichkeitszuweisung – bleibt ein transatlantisches Angleichungsziel vorerst aus. Die politische Debatte in den USA ist stark geprägt von Streitfragen über Bundesvorbehalt, Klagerechte und Anwendungsbereich. Hier könnten sich auch künftig Kompromisse als zäh erweisen.
Fazit: Kleiner Schritt, großer Kontext
Die Anhörung markiert keinen Durchbruch, aber einen wichtigen Neustart. Datenschutz ist in den USA angekommen – und bleibt ein Dauerthema. Für international tätige Unternehmen, Datenschutzverantwortliche und Rechtsberater heißt das: Wachsam bleiben.
Denn ob durch Bundesgesetz, Bundesstaat oder durch ein zunehmend selbstbewusstes FTC – die Anforderungen an digitale Compliance in den USA nehmen weiter zu.