Kurz vor Schluss wurde der Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission für das Vereinigte Königreich heute veröffentlicht. Damit ist auch nach dem 30.6.2021 eine Datenübermittlung nach Großbritannien möglich.
„Dieser Beschluss läuft am 27. Juni 2025 aus, es sei denn, er wird nach dem Verfahren nach Artikel 93 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/679 verlängert.“
Eine Nachricht landet beim falschen Empfänger. Was zunächst wie ein alltägliches Versehen wirkt, kann datenschutzrechtlich erhebliche Folgen haben. Das gilt…
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