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Datenschutzaufsichtsbehörden nehmen KI-Anbieter DeepSeek ins Visier

Mehrere deutsche Datenschutzbehörden haben ein Prüfverfahren gegen den chinesischen KI-Anbieter DeepSeek eingeleitet. Im Fokus steht die Frage, ob das Unternehmen die Vorgaben der DSGVO einhält und einen gesetzlichen Vertreter in der EU benannt hat.

Warum steht DeepSeek unter Beobachtung?

Laut Art. 27 DSGVO müssen Unternehmen, die Dienstleistungen in der EU anbieten, aber keinen Sitz hier haben, einen Vertreter innerhalb der EU benennen. Dieser dient als Ansprechpartner für Behörden und betroffene Personen in Datenschutzfragen. Die Nichteinhaltung dieser Pflicht kann mit Bußgeldern geahndet werden.

Die koordinierten Prüfungen wurden von Datenschutzaufsichtsbehörden aus Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Hessen, Bremen und Berlin gestartet. Die Behörden arbeiten dabei sowohl auf nationaler als auch auf europäischer Ebene zusammen.

Was bedeutet das für Unternehmen?

  1. KI-Anbieter aus Drittstaaten stehen unter verstärkter Beobachtung: Wer personenbezogene Daten von EU-Bürgern verarbeitet, muss sich an europäische Datenschutzvorgaben halten – unabhängig vom Firmensitz.
  2. Pflicht zur Benennung eines EU-Vertreters: Unternehmen außerhalb der EU sollten dringend prüfen, ob sie dieser Anforderung nachkommen.
  3. Mögliche Bußgelder: Verstöße gegen die DSGVO können mit empfindlichen Strafen geahndet werden.

Unternehmen, die KI-Lösungen aus Drittstaaten nutzen, sollten sich über die datenschutzrechtlichen Implikationen informieren. Eine Übersicht zu sicheren Alternativen und Empfehlungen finden Sie hier.

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