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DeepSeek unter Druck: Warum Deutschland ein chinesisches KI-Tool blockieren will – und was das rechtlich bedeutet

Ein chinesisches KI-Tool, Millionen Downloads weltweit – und nun ein klarer Stoppschild aus Berlin: Die Berliner Datenschutzbeauftragte fordert Apple und Google auf, die KI-App DeepSeek aus ihren App-Stores zu entfernen.Der Vorwurf: Unzulässiger Transfer von Nutzerdaten nach China.

Was steckt hinter diesem Schritt? Und warum könnte diese Entscheidung weitreichende Folgen für den europäischen Markt haben?

 

Was ist DeepSeek – und was ist das Problem?

DeepSeek ist ein KI-Chatbot und Sprachmodell aus China, das 2025 mit aggressiver Wachstumsstrategie auf den europäischen Markt drängte. Der Anbieter wirbt mit leistungsstarker KI bei vergleichsweise geringen Hardwarekosten – und trifft damit einen Nerv.

Doch der Berliner Datenschutzaufsicht ist klar: DeepSeek überträgt personenbezogene Daten deutscher Nutzer*innen nach China – und kann nicht nachweisen, dass diese dort ausreichend geschützt sind. Genau das verlangt aber die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

DSGVO: Datenexport nur mit Schutzschild

Nach Artikel 44 ff. DSGVO dürfen personenbezogene Daten nur dann in Drittländer übermittelt werden, wenn dort ein angemessenes Schutzniveau besteht – entweder durch einen Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission oder durch geeignete Garantien wie Standardvertragsklauseln.

China verfügt über keinen solchen Angemessenheitsbeschluss – und insbesondere staatliche Zugriffsrechte chinesischer Behörden gelten als unvereinbar mit dem europäischen Datenschutzverständnis.

Daher stellt sich für DeepSeek die Gretchenfrage: Wie schützt ihr die Daten unserer Bürgerinnen vor staatlichem Zugriff in China?* – Eine überzeugende Antwort blieb bislang aus.

App-Store-Blockade als effektives Mittel

Die Berliner Datenschutzbeauftragte Meike Kamp forderte Apple und Google auf, eine „zeitnahe Prüfung“ vorzunehmen – mit dem Ziel, DeepSeek aus den App-Stores zu entfernen. Das ist ein strategischer Schachzug: Denn eine De-Listing-Entscheidung durch die Store-Betreiber wirkt wie ein de-facto-Vertriebsverbot – ohne langwierige Verwaltungsverfahren.

Datenschutzrechtlich handelt es sich zwar nicht um ein formales Verbot, sondern um eine faktische Umsetzung datenschutzrechtlicher Anforderungen durch Dritte. Doch in der Praxis könnte dies den Marktzugang von DeepSeek in Deutschland – und womöglich bald in der gesamten EU – blockieren.

 

Wird daraus ein EU-weiter Bann?

Das Potenzial ist da: Die DSGVO gilt einheitlich in allen EU-Mitgliedstaaten – und ähnliche Verfahren laufen bereits in anderen Ländern:

  • Italien ordnete im Februar 2025 eine Sperrung von DeepSeek an

  • Irland forderte bereits im Januar Auskunft über die Datenverarbeitung

  • Weitere nationale Behörden könnten dem Berliner Beispiel folgen

Ein koordiniertes Vorgehen auf EU-Ebene – z. B. über den Europäischen Datenschutzausschuss (EDPB) – ist realistisch. Noch fehlt ein gemeinsamer Beschluss, doch der Fall könnte ein Präzedenzfall für künftige KI-Dienstleister werden.

Was bedeutet das für Unternehmen und App-Anbieter in der EU?

  1. Datentransfers nach China bleiben hochriskant. Unternehmen, die mit chinesischen Anbietern arbeiten oder dort Infrastruktur nutzen, sollten ihre Datenschutzverträge dringend prüfen.

  2. Datenverarbeitung außerhalb der EU braucht Substanz, nicht nur Worte. Pseudonymisierung, Verschlüsselung, Zugriffskontrolle: Wer Daten exportieren will, muss Schutzmaßnahmen konkret belegen.

  3. App-Plattformen werden zur datenschutzrechtlichen Schnittstelle. Ob Google oder Apple: Ihre Rolle als Intermediäre wird zunehmend zum politischen Hebel. Das betrifft nicht nur große Anbieter – sondern auch kleinere Entwickler.

  4. Auch KI-Anbieter aus der EU müssen wachsam sein. Wer etwa eigene Modelle in China trainiert oder chinesische Subprozessoren einsetzt, steht schnell in einer ähnlichen Prüfpflicht.

 

Fazit

Der Fall DeepSeek zeigt: Die DSGVO ist kein zahnloser Tiger – auch im globalen KI-Wettbewerb. Wer auf dem europäischen Markt agieren will, muss nicht nur innovativ, sondern auch datenschutzkonform sein. Und das bedeutet: klare Verträge, nachvollziehbare Schutzkonzepte und Bereitschaft zur Transparenz.

Für Unternehmen gilt: Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, die eigenen Datenflüsse und Drittanbieter-Integrationen auf Risiken hin zu überprüfen – insbesondere mit Blick auf internationale Partner.

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