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Flug verspätet? Jetzt kann die Klage auch digital eingereicht werden

Was Reisende jetzt über den neuen Onlinedienst des Justizministeriums wissen sollten

Wer in den letzten Jahren einen verspäteten oder gar annullierten Flug erlebt hat, weiß: Ein Anspruch auf Entschädigung mag zwar bestehen – ihn durchzusetzen ist oft mit Aufwand verbunden. Die Hemmschwelle, ein gerichtliches Verfahren zu beginnen, bleibt für viele hoch. Das ändert sich jetzt.

Seit dem 27. März 2025 steht Fluggästen ein neuer digitaler Service zur Verfügung: Über die Website service.justiz.de/fluggastrechte können Betroffene ihre Ansprüche prüfen und in bestimmten Fällen sogar eine Klage direkt online einreichen – ganz ohne Anwaltszwang.

Was bietet der neue Onlinedienst konkret?

Das Angebot richtet sich an Passagiere, die ihre Rechte aus der EU-Fluggastrechteverordnung selbst geltend machen wollen – insbesondere bei Verspätungen, Annullierungen oder Nichtbeförderung. Der neue Dienst umfasst:

  • Informationen zu rechtlichen Ansprüchen: Nutzer erhalten einen Überblick, wann überhaupt ein Anspruch auf Entschädigung bestehen könnte.

  • Vorab-Check: Mit wenigen Angaben lässt sich online prüfen, ob eine Entschädigung möglich ist und in welcher Höhe.

  • Digitale Klageeinreichung: Wer seinen Anspruch direkt durchsetzen will, kann bei einem von sieben Amtsgerichten in Deutschland eine Klage digital erstellen und einreichen – über das „Mein Justizpostfach“.

Wo kann man die digitale Klage einreichen?

Aktuell beteiligen sich die Amtsgerichte Bremen, Düsseldorf, Erding, Frankfurt am Main, Hamburg, Königs Wusterhausen und Nürtingen. Zuständig sind sie für die großen deutschen Flughäfen – darunter Frankfurt, München, Berlin-Brandenburg oder Hamburg. Wichtig: Nur bei diesen Pilotgerichten kann derzeit eine Klage digital eingereicht werden. Weitere Gerichte könnten folgen, wenn die Testphase erfolgreich verläuft.

Was bedeutet das für Verbraucher?

Die Digitalisierung dieses Teils des Zivilverfahrens senkt vor allem eines: die Schwelle, überhaupt tätig zu werden. Wer bisher zögerte, wegen 250 oder 400 Euro vor Gericht zu ziehen, erhält nun ein strukturiertes und einfach zugängliches Werkzeug, um seine Rechte wahrzunehmen – per Klick von zu Hause.

Die Nutzung ist kostenlos, ein Anwaltszwang besteht in diesen Verfahren nicht. Das Verfahren richtet sich insbesondere an diejenigen, die ihre Ansprüche selbst durchsetzen möchten und nach einer einfachen, klaren Lösung suchen.

Fazit: Ein kleiner Schritt mit großer Wirkung

Natürlich ersetzt der neue Onlinedienst keine individuelle Rechtsberatung – insbesondere bei komplexeren Fällen oder Streit über die tatsächlichen Umstände eines Fluges kann anwaltlicher Beistand weiterhin sinnvoll sein. Doch für viele Standardfälle bietet das neue Tool eine niedrigschwellige, zeitsparende und effiziente Möglichkeit, Ansprüche durchzusetzen.

Reiserecht wird damit ein Stück alltagstauglicher. Und der Zugang zum Recht ein wenig einfacher.

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