Das Landgericht hat mit Urteil vom 25. Februar 2021 – 4 O 84/20 den Betreiber der Online-Glücksspiel-Webseite „casinoclub.com“ zu einer Rückzahlung von circa 12.000 Euro verlorener Einsätze an einen klagenden Spieler verurteilt. Der Anbieter habe zwar eine maltesische Lizenz, aber keine deutsche Glücksspiel-Erlaubnis, weshalb der zugrundeliegende Vertrag nichtig sei.
VG Köln: Studierende dürfen bei der Energiepreispauschale nicht zwingend auf den Online-Antrag verwiesen werden
200 Euro Energiepreispauschale – eigentlich sollte die Einmalzahlung für Studierende ein unkomplizierter Ausgleich für gestiegene Energiekosten sein. In der Praxis…