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Melden ja – aber bitte nicht nur per Klick

Was der DSA nicht vorschreibt – und warum das wichtig ist

Wer online verleumdet oder mit falschen Informationen konfrontiert wird, steht oft vor der Frage: Wie bringe ich die Plattform dazu, die Inhalte zu löschen? Die meisten Plattformen bieten dafür spezielle Meldeformulare an. Seit dem Inkrafttreten des Digital Services Act (DSA) hat sich diese Praxis sogar gesetzlich verfestigt. Doch was viele nicht wissen: Diese Formulare sind kein Zwang.

Ein aktueller Beschluss des Kammergerichts Berlin (Beschluss vom 25.08.2025 – 10 W 70/25) bringt Licht ins juristische Dunkel – und eröffnet Betroffenen neue Möglichkeiten.

Das Missverständnis um Artikel 16 DSA

Der Digital Services Act verpflichtet Plattformen, ein nutzerfreundliches Verfahren bereitzustellen, mit dem rechtswidrige Inhalte gemeldet werden können (Artikel 16 Absatz 1 DSA). Plattformen wie Facebook, TikTok und andere haben daraufhin standardisierte Meldeformulare eingeführt.

Das Landgericht Berlin hatte daraus abgeleitet:
Nur wer genau dieses Verfahren nutzt, verschafft der Plattform rechtlich relevante Kenntnis von einem Verstoß.
Ein formloser Hinweis – etwa per E-Mail oder durch ein anwaltliches Schreiben – genüge nicht.

Das Kammergericht widerspricht dieser Auffassung klar.

Kein Formularzwang für Betroffene

In dem konkreten Fall beantragte die Antragstellerin eine einstweilige Verfügung wegen einer Persönlichkeitsrechtsverletzung. Sie hatte sich jedoch nicht über das Plattform-Meldeformular, sondern auf anderem Weg an die Plattform gewandt. Das Landgericht sah darin einen Mangel – das Kammergericht nicht.

Das Kammergericht stellt klar:

  • Nutzerinnen und Nutzer sind nicht verpflichtet, das von der Plattform nach Artikel 16 DSA vorgesehene Meldeverfahren zu nutzen (anders noch das Landgericht Berlin)

  • Auch andere Mitteilungen – zum Beispiel anwaltliche Schreiben – können ausreichen, um der Plattform wirksam Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten zu verschaffen.

  • Entscheidend ist, dass die Meldung ausreichend präzise und begründet ist, damit die Plattform den Verstoß erkennen kann. Der Weg, wie die Meldung übermittelt wird, ist nicht festgelegt.

Neue Handlungsspielräume für Unternehmen und Betroffene

Für Unternehmen und Privatpersonen, die sich gegen rechtswidrige Inhalte im Netz wehren möchten, bietet die Entscheidung des Kammergerichts Berlin wichtige Vorteile:

  • Mehr Flexibilität beim Vorgehen: Sie sind nicht an starre Formularprozesse gebunden, die oft technisch oder inhaltlich unklar sind.

  • Anwaltliche Kommunikation bleibt wirksam: Eine juristisch fundierte Mitteilung oder Abmahnung kann rechtlich ausreichend sein, um eine Plattform in die Pflicht zu nehmen.

  • Vermeidung unnötiger Hürden: Plattformen können sich nicht pauschal darauf berufen, dass nur Meldungen über das DSA-System zählen.

  • Schneller Schutz bei Persönlichkeitsrechtsverletzungen: Gerade bei rufschädigenden Inhalten ist schnelles Handeln gefragt. Die Entscheidung erleichtert es, Plattformen zur Löschung zu bewegen, ohne in technische Details verstrickt zu werden.

Was Sie jetzt beachten sollten

Wenn Sie oder Ihr Unternehmen von ruf- oder persönlichkeitsrechtsverletzenden Inhalten betroffen sind, empfiehlt sich folgendes Vorgehen:

  1. Sichern Sie Beweise – Screenshots, URLs, Zeitstempel

  2. Dokumentieren Sie die Rechtsverletzung nachvollziehbar

  3. Nutzen Sie das Meldeformular – aber nicht ausschließlich

  4. Lassen Sie ergänzend ein anwaltliches Schreiben aufsetzen

  5. Setzen Sie eine angemessene Frist und dokumentieren Sie die Kommunikation

So kann die Plattform nicht behaupten, sie sei nicht ausreichend informiert worden – auch ohne Nutzung des DSA-Meldeformulars.

Fazit: Ihre Rechte enden nicht am Formular

Die Entscheidung des Kammergerichts Berlin stellt klar: Wer sich gegen rechtswidrige Online-Inhalte wehren will, darf selbst entscheiden, wie er der Plattform die Rechtsverletzung mitteilt. Der Digital Services Act verpflichtet Plattformen zur Einrichtung von Meldeverfahren – aber nicht Nutzer zur exklusiven Nutzung dieser Tools.

Ob Privatperson oder Unternehmen – wer seine Rechte schützen will, kann dies auch weiterhin über anwaltliche Wege tun. Schnell, gezielt und rechtssicher.

Meine Kanzlei unterstützt Sie dabei, Ihre Rechte online wirksam durchzusetzen.

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