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Nun also doch: Angemessenheitsbeschluss UK

Kurz vor Schluss wurde der Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission für das Vereinigte Königreich heute veröffentlicht. Damit ist auch nach dem 30.6.2021 eine Datenübermittlung nach Großbritannien möglich.

„Dieser Beschluss läuft am 27. Juni 2025 aus, es sei denn, er wird nach dem Verfahren nach Artikel 93 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2016/679 verlängert.“

Volltext: https://ec.europa.eu/info/sites/default/files/decision_on_the_adequate_protection_of_personal_data_by_the_united_kingdom_-_general_data_protection_regulation_en.pdf

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