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Kündigungsbutton

  • BGH zum Kündigungsbutton: Auf der Bestätigungsseite ist kein Platz für Gegenangebote

    Ein Verbraucher möchte seinen Fitnessstudiovertrag kündigen. Er klickt auf die Schaltfläche „Vertrag kündigen“ und gelangt auf die nächste Seite. Dort wartet zwar das Kündigungsformular – direkt darüber wird ihm jedoch eine andere Möglichkeit angeboten: Statt zu kündigen, könne er den Vertrag beitragsfrei pausieren. Was auf den ersten Blick wie ein hilfreicher Hinweis wirkt, verstößt nach…

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  • Abschied auf Klick? Warum Microsoft den Kündigungsbutton neu denken muss

    Die digitale Welt verspricht Einfachheit – zumindest auf den ersten Blick. Ein Abo ist oft nur einen Klick entfernt. Doch wie sieht es mit dem Weg zurück aus? Das Landgericht München I hat in einem aktuellen Urteil (Az. 3 HK O 13796/24 vom 12.01.2026) entschieden: So einfach wie der Einstieg muss auch der Ausstieg sein.…

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  • Was das BGH-Urteil zu OTTO UP für Online-Verträge bedeutet

    Ein Button sorgt für Rechtssicherheit. Klingt banal, ist aber für Verbraucher von großer Bedeutung – und für Unternehmen mit Abo-Modellen ein Weckruf. Mit Urteil vom 22. Mai 2025 (Az. I ZR 161/24) hat der Bundesgerichtshof klargestellt: Auch bei befristeten Online-Verträgen mit Einmalzahlung muss eine Kündigungsschaltfläche bereitgestellt werden – sofern das Angebot auf wiederkehrende Leistungen des…

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  • OLG Köln: Kündigungsschaltfläche muss sofort sichtbar sein – Keine versteckten Hürden erlaubt

    Das Oberlandesgericht (OLG) Köln hat in seinem Urteil vom 10. Januar 2025 (Az. 6 U 62/24) die Rechte von Verbrauchern bei der Online-Kündigung gestärkt. Im Zentrum des Falls stand die Gestaltung eines Kündigungsprozesses auf der Website eines Telekommunikationsunternehmens. Das Gericht stellte klar, dass eine Bestätigungsschaltfläche für die Kündigung ohne Zwischenschritte direkt erreichbar sein muss. Der…

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  • OLG Nürnberg zur Erreichbarkeit des Kündigungsbuttons bei Verbraucherverträgen im elektronischen Geschäftsverkehr

    Am 30. Juli 2024 hat das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg (Az.: 3 U 2214/23) eine Entscheidung getroffen, die die rechtlichen Anforderungen an den sogenannten Kündigungsbutton gemäß § 312k Abs. 2 BGB weiter präzisiert. Diese Entscheidung betrifft insbesondere die Zugänglichkeit des Kündigungsbuttons im elektronischen Geschäftsverkehr, wenn ein Kunde ein Dauerschuldverhältnis eingegangen ist – hier konkret der Erwerb…

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