Die digitale Welt verspricht Einfachheit – zumindest auf den ersten Blick. Ein Abo ist oft nur einen Klick entfernt. Doch wie sieht es mit dem Weg zurück aus? Das Landgericht München I hat in einem aktuellen Urteil (Az. 3 HK O 13796/24 vom 12.01.2026) entschieden: So einfach wie der Einstieg muss auch der Ausstieg sein.
Der Fall: Ein Klick zu viel
Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Im Visier: Microsoft. Genauer gesagt: die Gestaltung der Kündigungsmöglichkeiten auf der Webseite für Microsoft 365. Der Vorwurf: Die Kündigung sei zu kompliziert, zu versteckt, zu sehr darauf angelegt, Nutzer auf der Plattform zu halten – und damit rechtswidrig.
Denn nach § 312k BGB gilt: Wer online ein Abo abschließen kann, muss es auch ebenso einfach wieder kündigen können. Ohne Umwege. Ohne Anmeldungspflicht. Ohne versteckte Links. Microsoft verlangte jedoch, dass Nutzer sich zunächst in ihr Konto einloggen, bevor sie kündigen können. Wer dort dann den Kündigungslink fand, wurde auf eine weitere Seite geleitet – und musste sich erneut durchklicken. Das ist, so das Gericht, nicht zumutbar.
Die rechtliche Lage: Klar geregelt – aber oft missachtet
§ 312k BGB verpflichtet Unternehmen, eine ständig verfügbare und leicht zugängliche Kündigungsschaltflächebereitzuhalten – genau dort, wo auch der Vertrag abgeschlossen wurde. Das Ziel: Verbraucher sollen nicht durch „digitale Hürden“ vom Kündigen abgehalten werden. Denn je schwerer der Austritt, desto größer die Versuchung, das Abo doch weiterlaufen zu lassen.
Microsoft argumentierte, dass die Anmeldung im Konto dem Schutz vor Missbrauch diene. Doch das überzeugte die Richter nicht. Sicherheit sei wichtig – dürfe aber nicht auf Kosten der Nutzerfreundlichkeit und gesetzlichen Vorgabengehen.
Die Entscheidung: Klare Worte, klare Folgen
Das Landgericht München I stellte klar:
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Die Kündigungsmöglichkeit darf nicht vom Login im Kundenkonto abhängig gemacht werden.
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Eine „leicht zugängliche Schaltfläche“ sei nicht erfüllt, wenn sich diese erst nach mehreren Klicks oder auf Unterseiten versteckt findet.
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Der Hinweis auf die Kündigungsmöglichkeit müsse transparent, eindeutig und auf den ersten Blick verständlich sein.
Microsoft wurde daher zur Unterlassung verurteilt – und muss nun seine Kündigungsprozesse überarbeiten. Für Unternehmen mit ähnlichem Geschäftsmodell ist das ein deutliches Warnsignal.
Was bedeutet das für andere Anbieter?
Das Urteil hat Signalwirkung. Es zeigt: Wer Kündigungsbuttons versteckt oder an Login-Hürden knüpft, riskiert teure Abmahnungen und Klagen. Gerade große Plattformen, die auf abonnementbasierte Modelle setzen, sollten ihre Prozesse dringend überprüfen – nicht nur aus rechtlicher Sicht, sondern auch im Sinne einer vertrauensvollen Kundenbeziehung.
Fazit: Wer Vertrauen will, muss gehen lassen können
Ein gutes Nutzererlebnis endet nicht beim Vertragsabschluss – sondern zeigt sich gerade dann, wenn der Kunde geht. Das Urteil aus München mahnt zur Fairness: Kündigen muss so einfach sein wie das Buchen. Nicht mehr, aber eben auch nicht weniger.



