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KI im Schriftsatz – und plötzlich existiert das Urteil gar nicht

Das Kammergericht Berlin hat mit Beschluss vom 20.11.2025 (Az. 17 WF 144/25) eine Entwicklung aufgegriffen, die inzwischen viele Kanzleien beschäftigt: den Einsatz künstlicher Intelligenz bei der Erstellung anwaltlicher Schriftsätze. Im Mittelpunkt stand dabei nicht nur familienrechtlicher Eilrechtsschutz, sondern vor allem eine Frage, die weit über das Familienrecht hinausreicht: Wer haftet eigentlich für erfundene Gerichtsentscheidungen aus einer KI?

Die Antwort des Gerichts fällt eindeutig aus: Rechtsanwälte müssen KI-generierte Inhalte überprüfen. Dazu gehören insbesondere zitierte Gerichtsentscheidungen.

Der eigentliche Streit: Keine Eilbedürftigkeit ausreichend dargelegt

Ausgangspunkt des Verfahrens war ein familienrechtlicher Streit um die elterliche Sorge. Die Mutter wollte im Wege der einstweiligen Anordnung die alleinige Sorge beziehungsweise Teilbereiche der elterlichen Sorge übertragen bekommen. Zusätzlich beantragte sie Verfahrenskostenhilfe.

Das Amtsgericht Berlin-Kreuzberg lehnte den Antrag ab. Nach Auffassung des Gerichts fehlte es an einem ausreichend dargelegten Anordnungsgrund, also an der erforderlichen Eilbedürftigkeit.

Zwar schilderte die Mutter Belastungen im Verhältnis zum Kindesvater, insbesondere angebliche Beobachtungen, Bedrohungen und psychosomatische Beschwerden des Kindes. Das Gericht sah jedoch keine konkrete Gefahr, die ein sofortiges Eingreifen außerhalb eines regulären Hauptsacheverfahrens erforderlich gemacht hätte.

Das Kammergericht bestätigte diese Einschätzung. Ein Umzug, ein Schulwechsel oder eine psychologische Behandlung seien zwar erwähnt worden, stünden aber nicht konkret bevor. Deshalb könne die Angelegenheit im regulären Verfahren geklärt werden.

Der eigentliche Paukenschlag steckt in Randnummer 8

Bemerkenswert wurde die Entscheidung allerdings an anderer Stelle.

Das Kammergericht widmete der anwaltlichen Arbeitsweise einen ungewöhnlich deutlichen Hinweis. Die Verfahrensbevollmächtigte der Mutter hatte in ihrem Schriftsatz mehrere gerichtliche Entscheidungen zitiert, die nach Überprüfung durch den Senat offenbar gar nicht existierten.

Unter anderem wurde folgende Entscheidung angeführt:

„BGH, Beschl. v. 14.11.2007 – XII ZB 183/07, FamRZ 2008, 137“

Das Problem: Diese Entscheidung ließ sich weder in juristischen Datenbanken noch auf der Website des Bundesgerichtshofs finden.

Das Gericht rekonstruierte sogar detailliert, welche real existierenden Entscheidungen möglicherweise von einer KI miteinander vermischt worden waren. Die Richter sprechen ausdrücklich von einer „fantasierenden“ KI.

Auch ein weiteres zitiertes Urteil des OLG Brandenburg konnte nicht aufgefunden werden.

Deutliche Worte des Gerichts

Das Kammergericht formuliert ungewöhnlich klar:

„Rechtsanwälte sind gehalten, mithilfe von KI verfasste Schriftsätze zu prüfen.“

Diese Pflicht folge sowohl aus dem Mandatsverhältnis als auch aus der Stellung des Rechtsanwalts als Organ der Rechtspflege (§ 43 BRAO).

Damit reiht sich die Entscheidung in eine wachsende Zahl gerichtlicher Hinweise ein, die sich mit sogenannten „Halluzinationen“ von KI-Systemen beschäftigen. Gemeint sind Inhalte, die sprachlich überzeugend wirken, tatsächlich aber frei erfunden sind.

Gerade juristische Zitate sind hierfür besonders anfällig. KI-Systeme erzeugen häufig Aktenzeichen, Fundstellen oder Kombinationen realer Entscheidungen, die plausibel aussehen, aber in Wahrheit nicht existieren.

Warum die Entscheidung für Kanzleien relevant ist

Der Beschluss betrifft nicht nur Familienrechtler. Die Aussagen des Kammergerichts haben Bedeutung für praktisch jede Kanzlei, die KI-Tools zur Texterstellung nutzt.

Denn die Richter machen deutlich:

  • Die Verantwortung bleibt beim Anwalt.
  • KI ersetzt keine juristische Prüfung.
  • Zitierte Entscheidungen müssen verifiziert werden.
  • Fehlerhafte KI-Zitate können die Glaubwürdigkeit eines gesamten Vortrags beschädigen.

Besonders heikel ist dabei, dass erfundene Entscheidungen oft erst bei genauer Recherche auffallen. Im Alltag einer Kanzlei entsteht dadurch ein zusätzliches Haftungs- und Qualitätsrisiko.

KI bleibt hilfreich – aber nicht ohne Kontrolle

Die Entscheidung bedeutet allerdings nicht, dass Kanzleien keine KI verwenden dürfen. Im Gegenteil: Viele Arbeitsabläufe lassen sich sinnvoll beschleunigen, etwa bei der Strukturierung von Sachverhalten, der Erstellung erster Entwürfe oder der sprachlichen Überarbeitung.

Das Kammergericht zieht jedoch eine klare Grenze zwischen technischer Unterstützung und anwaltlicher Verantwortung.

Wer KI nutzt, muss kontrollieren:

  • Stimmen Aktenzeichen?
  • Existieren die Entscheidungen tatsächlich?
  • Passt die zitierte Aussage zum Inhalt?
  • Sind Fundstellen korrekt wiedergegeben?

Gerade bei gerichtlichen Schriftsätzen dürfte die sorgfältige Endkontrolle künftig noch stärker in den Fokus rücken.

Fazit

Der Beschluss des KG Berlin zeigt, dass Gerichte beim Einsatz künstlicher Intelligenz im Anwaltsalltag genauer hinsehen. Nicht die Nutzung von KI ist problematisch, sondern das ungeprüfte Übernehmen ihrer Ergebnisse.

Für Kanzleien dürfte die Entscheidung ein deutlicher Hinweis sein, interne Prüfprozesse anzupassen. Denn sobald erfundene Rechtsprechung in einem Schriftsatz auftaucht, geht es nicht mehr nur um technische Hilfsmittel, sondern um anwaltliche Sorgfaltspflichten.

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