Wer den Namen seines Unternehmens bei Google eingibt, erwartet Suchergebnisse. Was passiert aber, wenn die Suchmaschine selbst eine Zusammenfassung erstellt und dabei einem Unternehmen Betrugsmaschen, Abo-Fallen und unseriöse Geschäftspraktiken zuschreibt?
Mit genau dieser Frage musste sich das Landgericht München I beschäftigen. Das Gericht kam mit Beschluss vom 28.5.2026 – 26 O 869/26 – zu einem Ergebnis, das für die Zukunft von KI-generierten Suchergebnissen erhebliche Bedeutung haben dürfte: Google kann für die Inhalte seiner KI-generierten Übersichten unmittelbar verantwortlich sein.
Der Fall: Wenn die KI aus Suchergebnissen eigene Vorwürfe macht
Auslöser des Verfahrens waren KI-generierte „Übersicht mit KI“-Antworten in der Google-Suche. Bei bestimmten Suchanfragen wurden zwei Verlagsunternehmen mit Aussagen in Verbindung gebracht, die schwerwiegende Vorwürfe enthielten. Die KI erklärte unter anderem, die Unternehmen seien für unseriöse Geschäftspraktiken bekannt, würden Kunden in Abo-Fallen locken, nach angeblichen Telefonaten Rechnungen versenden und sogar Betrugsmaschen anwenden.
Die betroffenen Unternehmen machten geltend, dass die KI Informationen verschiedener Dritter miteinander vermischt habe. Tatsächlich bezögen sich einzelne Vorwürfe auf völlig andere Unternehmen. Durch die Zusammenfassung der KI seien diese Inhalte jedoch den Klägerinnen zugeschrieben worden.
Die zentrale Rechtsfrage: Ist Google nur Vermittler oder eigener Äußernder?
Der entscheidende Punkt des Verfahrens war die Haftung.
Google argumentierte, bei der „Übersicht mit KI“ handele es sich letztlich um eine automatisierte Auswertung vorhandener Inhalte Dritter. Daher könne eine Haftung allenfalls nach den Grundsätzen der Störerhaftung in Betracht kommen.
Das Landgericht sah dies anders.
Nach Auffassung der Kammer beschränkt sich die KI-Übersicht nicht darauf, fremde Inhalte aufzufinden oder zu verlinken. Vielmehr erstellt die KI eine eigene Zusammenfassung, strukturiert die Informationen neu und formuliert eigenständige Aussagen. Besonders deutlich werde dies bereits an Formulierungen wie:
„Ja, Verlagshaus24 ist bekannt für unseriöse Geschäftspraktiken …“
Eine solche Aussage gehe weit über die bloße Anzeige von Suchergebnissen hinaus. Die KI liefere eine eigene Antwort auf die Suchanfrage.
Das Gericht: KI-generierte Übersichten sind eigene Inhalte von Google
Besonders bemerkenswert ist die Begründung des Gerichts.
Die Richter stellten ausdrücklich fest, dass die „Übersicht mit KI“ nicht als bloße Suchfunktion anzusehen sei. Die KI fasse Informationen in eigenen Worten zusammen, strukturiere diese neu und ergänze sie teilweise um Aussagen, die sich in den verlinkten Quellen überhaupt nicht finden.
Deshalb müsse Google sich die von der eigenen KI erzeugten Inhalte zurechnen lassen. Das Gericht bezeichnet die KI-generierten Antworten ausdrücklich als eigene Äußerungen der Suchmaschinenbetreiberin.
Damit unterscheidet sich die Entscheidung deutlich von der bisherigen Rechtsprechung zu klassischen Suchmaschinen oder der bekannten Google-Autocomplete-Funktion. Dort stand regelmäßig die Vermittlung fremder Inhalte im Vordergrund. Hier ging es dagegen um eine eigenständige inhaltliche Verarbeitung und Bewertung durch die KI.
Keine Privilegierung nach dem Digital Services Act
Für Plattformbetreiber besonders relevant ist ein weiterer Aspekt der Entscheidung.
Das Landgericht verneinte eine Haftungsprivilegierung nach dem Digital Services Act (DSA). Nach Auffassung der Kammer handelte Google bei den KI-Übersichten nicht lediglich als Hostprovider oder neutraler Vermittler fremder Informationen. Vielmehr verbreitete die Plattform eigene Inhalte.
Damit greifen die bekannten Schutzmechanismen, die Plattformen häufig für fremde Inhalte in Anspruch nehmen können, nach Ansicht des Gerichts gerade nicht.
Unternehmenspersönlichkeitsrecht schützt auch Firmen
Das Gericht stellte zudem klar, dass auch Unternehmen gegen solche KI-generierten Behauptungen vorgehen können.
Das Unternehmenspersönlichkeitsrecht schützt juristische Personen insbesondere dann, wenn ihr sozialer Geltungsanspruch als Wirtschaftsunternehmen betroffen ist. Vorwürfe wie Betrugsmaschen, Abo-Fallen oder unseriöse Geschäftspraktiken können das Vertrauen von Kunden unmittelbar beeinträchtigen und greifen deshalb erheblich in die geschützte Unternehmensreputation ein.
Warum die Entscheidung weit über diesen Einzelfall hinausgeht
Die Münchner Richter beschäftigen sich ausführlich mit einem Problem, das künftig viele Gerichte beschäftigen dürfte: sogenannte „KI-Halluzinationen“ oder fehlerhafte KI-Zusammenfassungen.
Gerade generative KI-Systeme erstellen Antworten nicht durch bloßes Kopieren vorhandener Inhalte. Sie gewichten Informationen, verknüpfen verschiedene Quellen und formulieren daraus neue Aussagen. Genau darin liegt ihr Nutzen – aber auch ihr Risiko.
Wenn durch diese Verarbeitung neue Tatsachenbehauptungen entstehen, die den ursprünglichen Quellen nicht entnommen werden können, stellt sich zwangsläufig die Frage nach der Verantwortlichkeit. Das Landgericht München I beantwortet diese Frage vergleichsweise eindeutig: Wer die KI anbietet und ihre Ergebnisse veröffentlicht, kann sich diese Ergebnisse zurechnen lassen.
Bedeutung für Unternehmen und Betroffene
Die Entscheidung stärkt die Position von Unternehmen, deren Ruf durch KI-generierte Suchergebnisse beeinträchtigt wird.
Bislang war oft unklar, ob Betroffene gegen die ursprünglichen Quellen, gegen Plattformbetreiber oder gegen niemanden vorgehen können, wenn die eigentliche Falschinformation erst durch die KI-Zusammenfassung entsteht. Das Landgericht München I schließt diese Schutzlücke nun ausdrücklich. Die Richter weisen darauf hin, dass Betroffene andernfalls häufig keinen wirksamen Rechtsschutz hätten, weil die beanstandete Aussage gerade nicht von den verlinkten Dritten stammt, sondern erst durch die KI erzeugt wird.
Fazit
Die Entscheidung des Landgerichts München I gehört zu den ersten deutschen Urteilen, die sich umfassend mit der Haftung für KI-generierte Suchergebnisse befassen. Das Gericht zieht eine klare Linie: Wer Informationen durch künstliche Intelligenz eigenständig zusammenfasst, bewertet und als Antwort präsentiert, verlässt die Rolle eines bloßen Vermittlers. Für daraus entstehende rechtswidrige Aussagen kann der Anbieter selbst verantwortlich sein.
Für Unternehmen, deren Ruf durch fehlerhafte KI-Antworten beeinträchtigt wird, eröffnet das Urteil neue Möglichkeiten, gegen solche Veröffentlichungen vorzugehen. Gleichzeitig erhöht es den Druck auf Anbieter generativer KI-Systeme, ihre Modelle und Kontrollmechanismen so auszugestalten, dass schwerwiegende Falschzuordnungen möglichst vermieden werden.