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Geschützte Herkunft – Was hinter dem neuen Gesetz zur geografischen Angabe steckt

Wenn aus dem Schwarzwald nicht der Schwarzwald kommt

„Wo Schwarzwälder Kuckucksuhr draufsteht, muss auch Schwarzwald drin sein“ – diese Aussage von Bundesjustizministerin Dr. Stefanie Hubig ist nicht nur eine charmante Formel, sondern bringt auf den Punkt, worum es beim neuen Gesetzentwurf zur Stärkung des Schutzes geografischer Herkunftsangaben geht: um Echtheit, Herkunft und Vertrauen. Und um einen EU-weit abgestimmten Rechtsrahmen, der genau das absichern soll.

Was bisher für Agrarprodukte wie Münchner Bier, Lübecker Marzipan oder Allgäuer Bergkäse galt, wird nun auf ein neues Terrain ausgeweitet: handwerkliche und industrielle Erzeugnisse. Das bedeutet: Auch Produkte wie die „Geige aus Mittenwald“ oder die „Uhr aus Glashütte“ können nun auf einen europaweiten Herkunftsschutz bauen. Für juristische Praktiker:innen eröffnet sich damit ein neues, spannendes Feld im Immaterialgüterrecht.

Der rechtliche Rahmen – zwei Säulen, ein Ziel

Mit dem aktuellen Gesetzentwurf setzt die Bundesregierung zwei neue EU-Verordnungen um:

  1. Die neue Verordnung zum Schutz geografischer Angaben bei Agrarprodukten, Lebensmitteln, Weinen und Spirituosen

  2. Die neue Verordnung zum Schutz geografischer Angaben für handwerkliche und industrielle Produkte

Diese Unterscheidung zieht sich auch durch den nationalen Gesetzesentwurf, der in zwei Teile gegliedert ist – je nach fachlicher Zuständigkeit zwischen BMJV und BMLEH. Ziel beider Teile ist es, die Eintragung zu vereinfachen, den Schutz wirksamer zu gestalten und eine bessere Durchsetzbarkeit zu schaffen – sowohl offline als auch online.

Neu für Handwerk und Industrie: Das Verfahren beim DPMA

Wer künftig eine geografische Herkunftsangabe für handwerkliche oder industrielle Erzeugnisse schützen lassen möchte, muss ein zweistufiges Verfahren durchlaufen:

  • Nationale Phase beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA)
    Hier wird geprüft, ob das Produkt tatsächlich mit der angegebenen Region verbunden ist – nicht nur geografisch, sondern auch in Bezug auf seine Qualität, sein Ansehen oder andere charakteristische Merkmale.

  • Europäische Phase beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO)
    Erst nach erfolgreicher nationaler Prüfung gelangt der Antrag auf EU-Ebene, wo die endgültige Eintragung in das unionsweite Register erfolgt.

Die Beteiligung relevanter Kammern und Wirtschaftsverbände sorgt dabei für ein praxisnahes und fachlich fundiertes Verfahren.

Durchsetzung in der Praxis: Kombination aus Privatrecht und Marktüberwachung

Ein zentraler Punkt des neuen Gesetzes ist die Stärkung der privatrechtlichen Durchsetzungsmechanismen. Berechtigte können Ansprüche auf Unterlassung, Beseitigung und Schadensersatz geltend machen – ähnlich wie im Markenrecht.

Zusätzlich greift der Gesetzgeber aber auch auf das Instrumentarium der Marktüberwachung zurück. Besonders interessant:

  • „Mystery Shopping“ durch Landesbehörden zur Kontrolle von Online-Angeboten

  • Bußgelder bei missbräuchlicher Nutzung oder Nachahmung geografischer Angaben

  • Verantwortlichkeit von Plattformbetreibern nach dem Digital Services Act

Letzterer Punkt dürfte besonders praxisrelevant für Online-Händler und Plattformanbieter werden – und eröffnet Anwält:innen im gewerblichen Rechtsschutz neue strategische Ansätze zur Rechtsdurchsetzung.

Auch für Agrarprodukte: Weniger Bürokratie, mehr Kontrolle

Im Bereich der landwirtschaftlichen Erzeugnisse wird das Verfahren durch die Konzentration der Zuständigkeit bei der BLE (Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung) verschlankt. Kontrollsysteme werden vereinheitlicht, die Rolle von Erzeugervereinigungen gestärkt.

Zudem spielt das Thema Nachhaltigkeit eine größere Rolle – und es werden rechtliche Mittel gegen Täuschung im Onlinehandel geschaffen. Auch hier zeigt sich: Der Gesetzgeber denkt Herkunftsschutz zunehmend digital.

Fazit: Herkunft wird zur juristischen Qualitätsmarke

Mit dem neuen Gesetz wird aus regionaler Verbundenheit ein justiziabler Markenwert – und das EU-weit. Anwält:innen, die im Bereich Marken-, Wettbewerbs- oder Lebensmittelrecht tätig sind, sollten sich mit dem neuen Rechtsrahmen vertraut machen. Denn mit der Ausweitung auf handwerkliche und industrielle Erzeugnisse kommen nicht nur neue Schutzmöglichkeiten, sondern auch neue Haftungsrisiken auf Unternehmen und Plattformen zu.

Es geht um mehr als Etiketten. Es geht um Authentizität, Reputation – und um das juristische Rüstzeug, um diese Werte durchzusetzen.

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