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Abmahnung auf Amazon – Wenn der Mitbewerber zur „Markenpolizei“ wird

Schutzrechtsverwarnungen auf Amazon sind für Händler ein Albtraum. Von einem Moment auf den anderen verschwindet der gelistete Artikel, der Umsatz bricht weg – und das oft ohne Vorwarnung. Die Konkurrenz hat’s gemeldet: Angebliche Produktfälschung! Doch was, wenn diese Verwarnung haltlos ist?

Das Oberlandesgericht Nürnberg (Urteil vom 08.07.2025 – 3 U 136/25) hat hierzu ein für Online-Händler auf Amazon wichtiges Urteil gefällt. Es stärkt die Position derer, die sich gegen unberechtigte Schutzrechtsverwarnungen zur Wehr setzen müssen. Denn längst ist klar: Das Missbrauchspotenzial solcher Amazon-Meldungen ist groß.

Der Fall: „Fake“-Vorwurf gegen Originalware

Ein Händler (der Kläger) verkauft seit Jahren Plüschtiere über Amazon. Ein Mitbewerber (die Beklagte), exklusive Lizenznehmerin einer Wort-Bildmarke, meldete bei Amazon, der Kläger verkaufe gefälschte Produkte. Amazon reagierte sofort: Die betroffenen Angebote wurden gesperrt. Die Realität? Es handelte sich um Originalware des Herstellers P. S.A., kein einziger Artikel war eine Fälschung.

Versuche des Klägers, den Fall außergerichtlich mit der Beklagten zu klären, liefen ins Leere. Erst ein anwaltliches Schreiben brachte Bewegung – doch die Beklagte konterte mit einer sogenannten „Gegenabmahnung“ und verlangte ihrerseits Ersatz von Anwaltskosten. Vor Gericht kam es zum Showdown.

OLG Nürnberg: Die Verwarnung war unberechtigt – Händler erhält Schadenersatz

Das Gericht stellte klar: Die Amazon-Beschwerde der Beklagten war eine unberechtigte Schutzrechtsverwarnung. Sie stellte einen rechtswidrigen Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des Klägers dar – und verpflichtet zum Schadenersatz.

Der wichtige Punkt für Amazon-Händler: Eine Schutzrechtsverwarnung entfaltet unmittelbare Wirkung. Amazon sperrt nicht nur das Listing, sondern unterbindet aktiv den Verkauf. Damit liegt eine sogenannte „Abnehmerverwarnung“ vor, die rechtlich deutlich schärfer zu bewerten ist als eine bloße Abmahnung im Wettbewerbsrecht.

Das Gericht betonte: Wer voreilig und ohne sorgfältige Prüfung Schutzrechtsverletzungen behauptet, riskiert nicht nur eine Retourkutsche in Form einer Abmahnung, sondern haftet auch für Schäden – einschließlich entgangenen Umsatzes.

Nicht jede Antwort muss eine Abmahnung im Sinne des UWG sein

Ein Knackpunkt im Fall: Die Beklagte argumentierte, das anwaltliche Antwortschreiben des Klägers erfülle nicht die formalen Anforderungen einer wettbewerbsrechtlichen Abmahnung (§ 13 UWG) – daher müsse sie deren Kosten auch nicht tragen. Doch das OLG Nürnberg stellte klar: Wenn ein Händler sich gegen eine unberechtigte Schutzrechtsverwarnung wehrt, gelten andere Regeln.

Der Händler ist dann nicht als „Abmahnender“ im UWG-Sinne unterwegs, sondern verteidigt sich gegen einen Eingriff in seinen Gewerbebetrieb. Die Kosten für anwaltliche Hilfe muss der Verwarner in diesem Fall tragen – egal, ob das Antwortschreiben formal alle Voraussetzungen einer UWG-Abmahnung erfüllt oder nicht.

Amazon-Verwarnungen: Taktische Waffe oder Boomerang?

Der Fall zeigt, wie schnell Schutzrechtsverwarnungen zum rechtlichen Bumerang werden können. Wer unberechtigt Markenrechtsverletzungen meldet, um einen Mitbewerber vom Markt zu drängen, handelt auf dünnem Eis. Amazon reagiert in der Regel prompt und sperrt – aber vor Gericht kommt es auf Substanz an. Wer dann keine echten Schutzrechte nachweisen kann, sieht sich schnell selbst mit Kosten, Schadensersatzforderungen und Unterlassungsansprüchen konfrontiert.

Für Händler auf Amazon gilt deshalb: Nicht jede Verwarnung muss hingenommen werden. Wer fälschlich als „Fälschungsverkäufer“ diffamiert wird, sollte zügig anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen. Die Chancen stehen gut, dass unberechtigte Schutzrechtsverwarnungen nicht nur beseitigt werden können, sondern auch der entstandene Schaden ersetzt wird.

Fazit: Abwehr gegen Schutzrechtsverwarnungen – so wichtig wie der Vertrieb selbst

Das Urteil des OLG Nürnberg gibt Online-Händlern ein klares Signal: Wer Opfer unberechtigter Schutzrechtsverwarnungen wird, ist nicht rechtlos. Gerade auf Plattformen wie Amazon, wo solche Verwarnungen existenzgefährdende Auswirkungen haben können, ist der schnelle Gang zum Anwalt unerlässlich.

Denn was als taktische Maßnahme des Mitbewerbers beginnt, kann sich schnell in einen kostspieligen Rechtsstreit für den Verwarnenden verwandeln.

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