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OLG Stuttgart: Widerruf beim Onlinekauf – wann keine Wertersatzpflicht besteht

Ein Elektroauto, gekauft per Mausklick. Später der Widerruf – und Streit um fast 65.000 Euro. Klingt nach einem Einzelfall, betrifft aber Millionen Verbraucher: Denn das OLG Stuttgart hat am 8. April 2025 (Az. 6 U 126/24) klargestellt, wann eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung dazu führt, dass Käufer nicht einmal für die Nutzung oder Schäden an der Ware haften müssen.

Was war passiert?

Ein Verbraucher hatte online ein Elektroauto für rund 65.000 Euro bestellt. Über ein Jahr später – also lange nach der regulären 14-Tage-Frist – widerrief er den Kauf. Seine Begründung: Die Widerrufsbelehrung sei fehlerhaft gewesen.

Der Autobauer wollte das nicht akzeptieren – und verweigerte die Rücknahme. Als der Käufer mit dem Auto beim Händler vorfuhr, lehnte dieser schlicht die Annahme ab.

Das führte zur Klage – mit Erfolg für den Verbraucher.

Die zentrale Botschaft des Gerichts:

Wer nicht korrekt über sein Widerrufsrecht belehrt wurde, muss für Nutzung und Schäden nichts zahlen.

Das Oberlandesgericht ließ keinen Zweifel daran:


Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung stoppt den Fristbeginn für den Widerruf.
Die gesetzliche Widerrufsfrist beginnt erst, wenn die Belehrung ordnungsgemäß war – und läuft bis zu 12 Monate und 14 Tage.
In dieser Zeit kann der Vertrag auch nach intensiver Nutzung widerrufen werden – ohne Wertersatz.

Im Klartext:
Auch wenn das Auto zwischenzeitlich gefahren, gebraucht, vielleicht sogar verschleißt wurde – so lange der Verbraucher nicht korrekt belehrt wurde, schuldet er keinen Cent für die Nutzung oder Abnutzung.

Warum war die Widerrufsbelehrung fehlerhaft?

Die Online-Widerrufsbelehrung enthielt gleich mehrere Stolperfallen:

  • Sie ließ offen, ob dem Käufer überhaupt ein Widerrufsrecht zusteht – statt ihn klar darüber zu informieren.

  • Sie erklärte nicht konkret, wo das Fahrzeug zurückzugeben ist („örtliches Delivery Center“ blieb vage).

  • Sie enthielt einen unzutreffenden Hinweis, dass der Käufer die Rücksendekosten tragen müsse, ohne diese korrekt zu beziffern – wie es das Gesetz für sperrige Güter verlangt.

Das Gericht betonte: Ein Verbraucher muss nicht selbst erraten, ob ihm ein Recht zusteht. Wer Widerrufsrechte abstrakt mit „Wenn-Sätzen“ beschreibt und unklare Begriffe verwendet, belehrt nicht gesetzeskonform.

Und was ist mit der Nutzung nach dem Widerruf?

Hier differenziert das Gericht ganz genau:

  • Bis zum Widerruf: Kein Wertersatz. Kein Schadenersatz. Keine Pflicht zur Zahlung.

  • Nach dem Widerruf: Der Verbraucher darf die Ware nicht mehr weiter nutzen. Tut er es doch, kann er sich schadensersatzpflichtig machen – aber nur für diese Zeit nach dem Widerruf.

Auch das ist wichtig: Weil der Händler das Fahrzeug nicht zurücknehmen wollte, haftet der Verbraucher nur eingeschränkt für dessen Zustand. Wer die Rückgabe verweigert, kann sich nicht auf unterlassene Rückgabe berufen.

Was heißt das für Verbraucher?

Das Urteil zeigt: Eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung kann bares Geld wert sein.
Und: Das gesetzliche Widerrufsrecht ist ein mächtiges Werkzeug – auch viele Monate nach dem Kauf.

Wer online einkauft, sollte:

  • die Widerrufsbelehrung genau lesen,

  • bei Unsicherheiten rechtlichen Rat suchen,

  • nicht vorschnell davon ausgehen, dass 14 Tage immer das Ende der Geschichte sind.

Besonders bei teuren Anschaffungen – sei es ein Auto, ein E-Bike oder ein Heimkino – kann sich ein später Widerruf lohnen, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war.

Fazit

Das OLG Stuttgart bringt frischen Wind ins Verbraucherrecht:
Wer sich auf sein Widerrufsrecht beruft, muss keine Nachteile fürchten, wenn die Belehrung lückenhaft war. Für Unternehmer bedeutet das: Widerrufsbelehrungen sind kein rechtlicher Lückenfüller – sondern entscheidend für Rechtssicherheit.

Und für Verbraucher?
Es lohnt sich, genau hinzuschauen – und im Zweifel anwaltlich prüfen zu lassen, ob ein später Widerruf noch möglich ist.

Eine klare rechtliche Einschätzung.

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