Die Europäische Kommission hat ein deutliches Zeichen gesetzt: Mit einem Bußgeld in Höhe von 200 Millionen Euro gegen Meta – parallel zu einer weiteren Sanktion gegen Apple – greift sie erstmals konsequent in das umstrittene Geschäftsmodell der „Pay-or-Consent“-Modelle ein. Der Vorwurf: Nutzerinnen und Nutzer hätten nicht wirklich die freie Wahl, ob sie für einen werbefreien Dienst zahlen oder ihre Daten preisgeben. Doch worum geht es rechtlich – und was bedeutet das für Unternehmen?
Die Entscheidung: Freiwilligkeit von Einwilligungen unter Druck
Im Zentrum der Kritik steht die Praxis von Meta, EU-Nutzern zwei Optionen zu bieten: Entweder zahlen sie ein monatliches Entgelt für ein werbefreies Nutzungserlebnis – oder sie stimmen der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu, etwa für personalisierte Werbung. Aus Sicht der Kommission reicht diese „Wahl“ nicht aus, um eine freiwillige, informierte Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO anzunehmen.
Die Kritik ist nicht neu: Bereits zuvor hatte der Europäische Datenschutzausschuss (EDPB) in einer vielbeachteten Stellungnahme klargemacht, dass Einwilligungen unter wirtschaftlichem Druck problematisch sind. Gerade bei marktbeherrschenden Plattformen sei es fraglich, ob Nutzer realistische Alternativen haben – oder faktisch gezwungen werden, Daten preiszugeben.
Marktmacht trifft Datenschutz
Die Entscheidung der Kommission macht deutlich, wie eng Datenschutz und Wettbewerbsrecht inzwischen verflochten sind. Frankreichs Datenschutzbeauftragter Bertrand du Marais brachte es auf den Punkt: Wenn Unternehmen wie Meta durch ihre Marktmacht Alternativen beschneiden, sei auch die „Freiheit“ der Nutzer nur noch eine Illusion. Diese Argumentation erinnert an kartellrechtliche Denkweisen – ein Ansatz, der künftig noch häufiger Anwendung finden dürfte.
Gegenwind aus Irland und Großbritannien
Doch nicht alle Datenschutzbehörden bewerten die Lage gleich streng. Der irische Datenschutzbeauftragte Des Hogan warnte vor einem überhasteten Vorgehen und plädierte für Planbarkeit und Konsistenz in der Regulierung. Auch das britische Pendant, das ICO, betonte in aktuellen Leitlinien, dass Einwilligungen tatsächlich freiwillig und transparent erfolgen müssen – äußerte sich aber deutlich weniger scharf als die Kommission.
ICO-Vertreter Stephen Almond formulierte es plastisch: Wenn ein Unternehmen den Nutzer zwischen einem „super-duper-Privacy-Erlebnis“ für viel Geld oder einem datenintensiven Billigmodell wählen lässt, sei das keine faire Entscheidung. Die Wahlmöglichkeiten müssten gleichwertig sein.
Ausblick: Neue Spielregeln für digitale Geschäftsmodelle
Die Entscheidung gegen Meta ist mehr als nur eine Geldstrafe – sie ist ein Signal. Wer in der EU digitale Dienste anbietet, muss in Zukunft genauer prüfen, wie er Nutzerdaten verarbeitet und ob Einwilligungen wirklich freiwillig erfolgen. Unternehmen sind gut beraten, ihre Consent-Strategien jetzt zu überdenken. Denn das Thema „Pay-or-Consent“ wird bleiben – nicht nur für Meta.



