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Amazon gegen EU-Kommission: Warum Online-Marktplätze künftig genau hinschauen müssen

Das Urteil zur „Very Large Online Platform“ – und was es für Onlinehändler bedeutet

Es war zu erwarten, nun ist es rechtskräftig: Der Online-Marktplatz Amazon Store bleibt eine sogenannte Very Large Online Platform (VLOP) im Sinne des Digital Services Act (DSA). Das hat das Gericht der Europäischen Union (EuG) am 19.11.2025 entschieden (Rs. T-367/23) – und damit eine Klage von Amazon gegen die EU-Kommission abgewiesen.

Onlinehändler und Plattformbetreiber sollten bei diesem Urteil genau hinschauen. Denn es macht deutlich: Wer auf einem großen Marktplatz aktiv ist – oder selbst eine Plattform betreibt – wird künftig mehr Verantwortung übernehmen müssen.

 

Worum ging es konkret?

Amazon hatte sich gegen den Beschluss der EU-Kommission gewehrt, wonach der Amazon Store unter den DSA fällt – genauer gesagt unter Artikel 33 Abs. 1 i.V.m. Abs. 4 der Verordnung (EU) 2022/2065. Dieser sieht vor, dass Plattformen mit mehr als 45 Millionen aktiven Nutzern im Monat besondere Verpflichtungen treffen, da sie ein „systemisches Risiko“ für den Binnenmarkt darstellen können.

Amazon argumentierte, dass Marktplätze keine „systemischen Risiken“ verursachen und daher keine verschärften Compliance-Pflichten rechtfertigen. Die Richter sahen das anders.

Was hat das Gericht entschieden?

Das EuG hält die Einstufung als VLOP für rechtmäßig – auch für Marktplätze. Das Gericht argumentiert im Kern so:

  • Plattformen mit mehr als 45 Mio. aktiven Nutzern können Risiken verursachen – z. B. durch Desinformation, illegale Produkte oder problematische Werbung.

  • Auch Marktplätze unterfallen diesen Risiken. Dass Inhalte oft von Drittanbietern stammen, entlastet sie nicht – im Gegenteil: Gerade diese Struktur verlangt nach größerer Kontrolle.

  • Die Verpflichtungen aus Art. 34 bis 43 DSA – etwa zu Risikoanalysen, Transparenz und Werberepositorien – seien verhältnismäßig und verfassungskonform, auch im Lichte der EU-Grundrechte.

Amazon hatte insbesondere Verstöße gegen die unternehmerische Freiheit (Art. 16 GRCh), den Datenschutz (Art. 8 GRCh) und die Informationsfreiheit (Art. 11 GRCh) geltend gemacht. Doch das Gericht sieht diese Rechte nicht verletzt – oder hält etwaige Eingriffe für gerechtfertigt.

Was bedeutet das für Plattformbetreiber und Händler?

Das Urteil ist ein Weckruf für die Branche: Wer als Marktplatzbetreiber groß genug ist, muss höhere Sorgfalts-, Transparenz- und Kontrollpflichten einplanen.

Für Händler, die auf Plattformen wie Amazon verkaufen, bringt das mittelfristig vor allem mehr Dokumentations- und Prüfpflichten mit sich – etwa bei Produktangaben, Händler-Identifikation oder Werbung.

Besondere Aufmerksamkeit verdienen folgende DSA-Pflichten für VLOPs:

  • Risikobewertung und -minderung (Art. 34/35 DSA)

  • Externe Compliance-Prüfungen (Art. 37 DSA)

  • Alternative Empfehlungsalgorithmen ohne Profiling (Art. 38 DSA)

  • Werberegister mit Echtzeit-Zugang für Dritte (Art. 39 DSA)

  • Transparenzpflichten gegenüber Nutzern, Behörden und Forschern (Art. 40 DSA)

Plattformbetreiber müssen ihre internen Prozesse, technischen Strukturen und Datenflüsse entsprechend anpassen. Die Implementierung ist nicht nur eine rechtliche, sondern auch eine strategische Entscheidung.

Was ist jetzt zu tun?

Für Plattformbetreiber:

  • Prüfen Sie, ob Sie unter die VLOP-Definition fallen.

  • Implementieren Sie ein DSA-Compliance-System, insbesondere zu Werbung, Algorithmen und Risikomanagement.

  • Stellen Sie die internen Prozesse rechtssicher auf.

Für Händler:

  • Beobachten Sie genau, welche Änderungen Ihr Marktplatz-Anbieter vornimmt.

  • Bereiten Sie sich auf zusätzliche Dokumentations- oder Offenlegungspflichten vor.

  • Achten Sie auf transparente Produktinformationen und rechtskonforme Werbung.

 

Fazit: DSA-Compliance wird zum Wettbewerbsfaktor

Das Urteil zeigt: Die EU meint es ernst mit der Regulierung des digitalen Binnenmarkts. Plattformen und Händler müssen sich auf ein neues Regelungstempo einstellen – und auf deutlich höhere Anforderungen. Wer frühzeitig reagiert, kann daraus aber auch einen Vorteil ziehen: Transparenz und Vertrauen werden im E-Commerce künftig stärker belohnt.

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